Haus- und Badeordnung des Sport & Familienbad MACH' BLAU
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Vereinfachte Haus- und Badeordnung
Wichtiger Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Version der Haus- und Badeordnung im Sinne der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Grundlagen. Der Originaltext gilt rechtlich verbindlich.
1.1 Gemeinsame Bestimmungen für den Badebetrieb im Schwimmbad und im Saunabereich
§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung
Die Regeln sorgen für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Sport und Familienbad MACH`BLAU Denzlingen.
§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
1. Die Haus- und Badeordnung gilt für alle Gäste.
2. Das Personal und die Beauftragten haben Hausrecht. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Regeln verstoßen, können des Bades verwiesen werden. Das Eintrittsgeld wird nicht zurückgezahlt. Zusätzlich kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
3. Einige Bereiche werden zur Sicherheit mit Kameras überwacht. Dabei werden die Datenschutzgesetze beachtet. Aufnahmen werden gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind.
4. Die Regeln gelten für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder für Gruppen wie Schulen oder Vereine können Ausnahmen erlaubt werden.
5. Politische Aktionen, Werbung, Sammlungen, Plakate und gewerbliche Tätigkeiten sind nur mit Genehmigung des Betreibers erlaubt.
§ 3 Öffnungszeiten und Preise
1. Die Öffnungszeiten und Preise sind an der Kasse, im Aushang und im Internet unter www.mach-blau-denzlingen.de zu finden.
2. Der letzte Einlass ist 40 Minuten vor Betriebsschluss. Badebereich und Sauna müssen 20 Minuten vor Betriebsschluss verlassen werden.
3. Für das Freibad, für Schulen, Vereine, Kurse und Veranstaltungen können besondere Öffnungszeiten gelten.
4. Wegen Bauarbeiten, Reparaturen, Kursen oder Veranstaltungen können Bereiche oder das ganze Bad geschlossen werden. In diesen Fällen gibt es kein Geld zurück.
5. Außenbereiche wie Schwimmbecken im Freien können wegen Wetter geschlossen werden, zum Beispiel bei Gewitter. Auch hier gibt es kein Geld zurück.
6. Bei sehr vielen Besuchern kann der Einlass beschränkt werden.
7. Eintrittskarten und andere Berechtigungen werden nicht zurückgenommen.
8. Eintrittskarten und Kassenbons müssen bis zum Verlassen des Bades aufbewahrt werden.
§ 4 Zutritt
1. Grundsätzlich darf jede Person das Bad besuchen, es gibt Ausnahmen für Einzelfälle.
2. Jede Person braucht eine gültige Eintrittskarte oder eine andere Zutrittsberechtigung. Nach dem Betreten darf die Karte nicht weitergegeben werden.
3. Karten, Schlüssel und Chips müssen sorgfältig aufbewahrt werden:
a. Plastikkarten
b. Schließfachschlüssel
c. Transponder für den Saunabereich
Schlüssel und Transponder müssen am Körper getragen und dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Bei Verlust ohne sorgfältige Aufbewahrung gilt dies als schuldhaftes Verhalten. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Verwahrung liegt beim Gast.
4. Kinder bis sieben Jahre brauchen eine Begleitperson. Für Sauna, Wellness oder Rutschen können zusätzliche Altersregeln gelten.
5. Menschen, die sich ohne Hilfe nicht sicher bewegen können, dürfen das Bad nur mit Begleitperson nutzen.
6. Kein Zutritt für Personen, die
a. unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen,
b. Tiere mitbringen,
c. eine ansteckende Krankheit oder offene Wunden haben.
§ 5 Verhaltensregeln
1. Alle Gäste müssen Rücksicht nehmen und die Sicherheit, Ruhe und Ordnung wahren.
2. Einrichtungen und Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Wer etwas absichtlich oder fahrlässig beschädigt oder stark verschmutzt, muss für den Schaden oder die Reinigungskosten aufkommen.
3. In verschiedenen Bereichen gelten unterschiedliche Bekleidungsregeln.
4. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren müssen vorher gereinigt werden.
5. Musikgeräte oder andere Medien dürfen nur benutzt werden, wenn andere Gäste nicht gestört werden.
6. Fotografieren und Filmen von Personen ist ohne Zustimmung nicht erlaubt. Unterwasseraufnahmen sind nicht erlaubt. Für Presse oder gewerbliche Zwecke braucht man eine Genehmigung der Leitung.
7. Vor dem Schwimmen muss geduscht werden. Rasieren, Nägel schneiden oder Haare färben ist nicht erlaubt.
8. Alle Gäste müssen vorsichtig sein, da im Bad typische Gefahren bestehen, zum Beispiel nasse und glatte Böden.
9. Harte Bälle wie Fußbälle dürfen nur auf den Ballspielplätzen benutzt werden. Andere Spielgeräte dürfen nur nach Zustimmung des Personals genutzt werden.
10. Essen und Trinken ist nur für den Eigenverbrauch erlaubt und nur in den vorgesehenen Bereichen. Alkohol ist nicht erlaubt. In der Gastronomie dürfen keine mitgebrachten Speisen oder Getränke verzehrt werden.
11. Glas und Porzellan dürfen nicht ins Bad gebracht werden. Geschirr aus der Gastronomie muss dort bleiben.
12. Rauchen ist nur in gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Das gilt auch für E-Zigaretten. Cannabis und Wasserpfeifen sind in allen Bereichen verboten.
13. Fundsachen sind beim Personal abzugeben. Sie werden nach den gesetzlichen Vorgaben behandelt.
14. Garderobenschränke und Wertfächer dürfen nur während des Aufenthalts genutzt werden. Nach Betriebsschluss werden sie geöffnet. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
15. Liegen und Stühle dürfen nicht dauerhaft reserviert werden. Das Personal darf Gegenstände entfernen.
16. Kinder unter sieben Jahren dürfen Umkleiden, Duschen und Toiletten des jeweils anderen Geschlechts benutzen.
Die Regeln sorgen für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Sport und Familienbad MACH`BLAU Denzlingen.
§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
1. Die Haus- und Badeordnung gilt für alle Gäste.
2. Das Personal und die Beauftragten haben Hausrecht. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Regeln verstoßen, können des Bades verwiesen werden. Das Eintrittsgeld wird nicht zurückgezahlt. Zusätzlich kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
3. Einige Bereiche werden zur Sicherheit mit Kameras überwacht. Dabei werden die Datenschutzgesetze beachtet. Aufnahmen werden gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind.
4. Die Regeln gelten für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder für Gruppen wie Schulen oder Vereine können Ausnahmen erlaubt werden.
5. Politische Aktionen, Werbung, Sammlungen, Plakate und gewerbliche Tätigkeiten sind nur mit Genehmigung des Betreibers erlaubt.
§ 3 Öffnungszeiten und Preise
1. Die Öffnungszeiten und Preise sind an der Kasse, im Aushang und im Internet unter www.mach-blau-denzlingen.de zu finden.
2. Der letzte Einlass ist 40 Minuten vor Betriebsschluss. Badebereich und Sauna müssen 20 Minuten vor Betriebsschluss verlassen werden.
3. Für das Freibad, für Schulen, Vereine, Kurse und Veranstaltungen können besondere Öffnungszeiten gelten.
4. Wegen Bauarbeiten, Reparaturen, Kursen oder Veranstaltungen können Bereiche oder das ganze Bad geschlossen werden. In diesen Fällen gibt es kein Geld zurück.
5. Außenbereiche wie Schwimmbecken im Freien können wegen Wetter geschlossen werden, zum Beispiel bei Gewitter. Auch hier gibt es kein Geld zurück.
6. Bei sehr vielen Besuchern kann der Einlass beschränkt werden.
7. Eintrittskarten und andere Berechtigungen werden nicht zurückgenommen.
8. Eintrittskarten und Kassenbons müssen bis zum Verlassen des Bades aufbewahrt werden.
§ 4 Zutritt
1. Grundsätzlich darf jede Person das Bad besuchen, es gibt Ausnahmen für Einzelfälle.
2. Jede Person braucht eine gültige Eintrittskarte oder eine andere Zutrittsberechtigung. Nach dem Betreten darf die Karte nicht weitergegeben werden.
3. Karten, Schlüssel und Chips müssen sorgfältig aufbewahrt werden:
a. Plastikkarten
b. Schließfachschlüssel
c. Transponder für den Saunabereich
Schlüssel und Transponder müssen am Körper getragen und dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Bei Verlust ohne sorgfältige Aufbewahrung gilt dies als schuldhaftes Verhalten. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Verwahrung liegt beim Gast.
4. Kinder bis sieben Jahre brauchen eine Begleitperson. Für Sauna, Wellness oder Rutschen können zusätzliche Altersregeln gelten.
5. Menschen, die sich ohne Hilfe nicht sicher bewegen können, dürfen das Bad nur mit Begleitperson nutzen.
6. Kein Zutritt für Personen, die
a. unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen,
b. Tiere mitbringen,
c. eine ansteckende Krankheit oder offene Wunden haben.
§ 5 Verhaltensregeln
1. Alle Gäste müssen Rücksicht nehmen und die Sicherheit, Ruhe und Ordnung wahren.
2. Einrichtungen und Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Wer etwas absichtlich oder fahrlässig beschädigt oder stark verschmutzt, muss für den Schaden oder die Reinigungskosten aufkommen.
3. In verschiedenen Bereichen gelten unterschiedliche Bekleidungsregeln.
4. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren müssen vorher gereinigt werden.
5. Musikgeräte oder andere Medien dürfen nur benutzt werden, wenn andere Gäste nicht gestört werden.
6. Fotografieren und Filmen von Personen ist ohne Zustimmung nicht erlaubt. Unterwasseraufnahmen sind nicht erlaubt. Für Presse oder gewerbliche Zwecke braucht man eine Genehmigung der Leitung.
7. Vor dem Schwimmen muss geduscht werden. Rasieren, Nägel schneiden oder Haare färben ist nicht erlaubt.
8. Alle Gäste müssen vorsichtig sein, da im Bad typische Gefahren bestehen, zum Beispiel nasse und glatte Böden.
9. Harte Bälle wie Fußbälle dürfen nur auf den Ballspielplätzen benutzt werden. Andere Spielgeräte dürfen nur nach Zustimmung des Personals genutzt werden.
10. Essen und Trinken ist nur für den Eigenverbrauch erlaubt und nur in den vorgesehenen Bereichen. Alkohol ist nicht erlaubt. In der Gastronomie dürfen keine mitgebrachten Speisen oder Getränke verzehrt werden.
11. Glas und Porzellan dürfen nicht ins Bad gebracht werden. Geschirr aus der Gastronomie muss dort bleiben.
12. Rauchen ist nur in gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Das gilt auch für E-Zigaretten. Cannabis und Wasserpfeifen sind in allen Bereichen verboten.
13. Fundsachen sind beim Personal abzugeben. Sie werden nach den gesetzlichen Vorgaben behandelt.
14. Garderobenschränke und Wertfächer dürfen nur während des Aufenthalts genutzt werden. Nach Betriebsschluss werden sie geöffnet. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
15. Liegen und Stühle dürfen nicht dauerhaft reserviert werden. Das Personal darf Gegenstände entfernen.
16. Kinder unter sieben Jahren dürfen Umkleiden, Duschen und Toiletten des jeweils anderen Geschlechts benutzen.
1.2 Bestimmungen für den Badebetrieb im Schwimmbad
§ 7 Allgemeine Verhaltensregeln
1. Für das Verschließen von Schränken und Wertfächern und für die Schlüssel ist jeder Gast selbst verantwortlich.
2. Im Nassbereich muss geeignete Badekleidung ohne Baumwolle getragen werden. Burkinis und Sonnenschutzkleidung sind erlaubt. Unterwäsche unter der Badekleidung ist nicht erlaubt. Primäre Geschlechtsmerkmale müssen bedeckt sein. Babys und Kleinkinder müssen Badehosen oder Schwimmwindeln tragen. Straßenkleidung ist im Nassbereich nicht erlaubt.
3. Seitliches Einspringen, Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken ist verboten.
4. Wasserattraktionen dürfen nur mit Umsicht und Rücksicht benutzt werden.
5. Sprunganlagen und Rutschen dürfen nur nach Freigabe des Personals genutzt werden.
6. Beim Springen darf immer nur eine Person auf der Anlage sein. Der Sprungbereich muss frei sein und nach dem Sprung sofort verlassen werden.
7. Das Unterschwimmen des Sprungbereichs während des Betriebs ist verboten.
8. Rutschen dürfen nur nach den Hinweisschildern benutzt werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten und der Landebereich sofort verlassen werden.
9. Regeln für Schwimmhilfen und Spielgeräte:
a. Schwimmhilfen sind im Schwimmerbecken, auf Rutschen und auf Sprunganlagen nicht erlaubt.
b. Im Wasser sind nur leichte Wasserbälle erlaubt.
c. Flossen, Monoflossen, Tauchgeräte oder Schnorchel dürfen nur mit Zustimmung des Personals genutzt werden.
d. Schwimmbrillen werden auf eigene Gefahr genutzt.
1. Für das Verschließen von Schränken und Wertfächern und für die Schlüssel ist jeder Gast selbst verantwortlich.
2. Im Nassbereich muss geeignete Badekleidung ohne Baumwolle getragen werden. Burkinis und Sonnenschutzkleidung sind erlaubt. Unterwäsche unter der Badekleidung ist nicht erlaubt. Primäre Geschlechtsmerkmale müssen bedeckt sein. Babys und Kleinkinder müssen Badehosen oder Schwimmwindeln tragen. Straßenkleidung ist im Nassbereich nicht erlaubt.
3. Seitliches Einspringen, Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken ist verboten.
4. Wasserattraktionen dürfen nur mit Umsicht und Rücksicht benutzt werden.
5. Sprunganlagen und Rutschen dürfen nur nach Freigabe des Personals genutzt werden.
6. Beim Springen darf immer nur eine Person auf der Anlage sein. Der Sprungbereich muss frei sein und nach dem Sprung sofort verlassen werden.
7. Das Unterschwimmen des Sprungbereichs während des Betriebs ist verboten.
8. Rutschen dürfen nur nach den Hinweisschildern benutzt werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten und der Landebereich sofort verlassen werden.
9. Regeln für Schwimmhilfen und Spielgeräte:
a. Schwimmhilfen sind im Schwimmerbecken, auf Rutschen und auf Sprunganlagen nicht erlaubt.
b. Im Wasser sind nur leichte Wasserbälle erlaubt.
c. Flossen, Monoflossen, Tauchgeräte oder Schnorchel dürfen nur mit Zustimmung des Personals genutzt werden.
d. Schwimmbrillen werden auf eigene Gefahr genutzt.
1.3 Bestimmungen für den Badebetrieb in der Sauna
§ 8 Zweck und Nutzung der Saunaanlage
1. Die Sauna dient der Gesundheit und der Erholung. Es gelten die Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes.
2. Die Sauna ist ein textilfreier Bereich.
3. Sexuelle Handlungen oder Darstellungen sind verboten.
§ 9 Verhalten in der Saunaanlage
1. Schwitzräume dürfen nur unbekleidet genutzt werden.
2. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen und körpergroßen Unterlage genutzt werden.
3. Die Gastronomie darf nur mit Bademantel oder großem Badetuch betreten werden.
4. Holzbänke in Sauna und Warmlufträumen dürfen nur mit einem ausreichend großen Handtuch bedeckt werden.
5. In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff sollen Sitzunterlagen benutzt werden. Sitzflächen sollen mit Wasserschläuchen gereinigt werden.
6. Technische Einbauten wie Heizungen oder Lampen dürfen nicht belegt werden.
7. In Schwitzräume darf nur eine Sitzunterlage oder ein Handtuch mitgenommen werden.
8. Badeschuhe dürfen in Sauna- und Warmlufträumen nicht getragen werden.
9. Aus Rücksicht auf andere sind laute Gespräche, Schaben, Bürsten oder Kratzen verboten. Auch Peelings oder Einreibungen mit mitgebrachten Mitteln wie Salz oder Honig sind nicht erlaubt.
10. Vor der Sauna, dem Tauchbecken oder anderen Becken muss geduscht werden.
11. In Ruheräumen muss Ruhe eingehalten werden. In stillen Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.
12. In der Sauna sind Telefonieren, Fotografieren und Filmen verboten. Geräte wie Handys oder Smartwatches dürfen nur in gekennzeichneten Bereichen mitgenommen und genutzt werden.
13. Aufgüsse dürfen nur vom Personal durchgeführt werden.
§ 10 Besondere Hinweise
1. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten vorher ärztlich prüfen lassen, ob Saunabesuche für sie geeignet sind.
2. In Saunaräumen gibt es besondere Bedingungen wie hohe Temperaturen, gedämpftes Licht, Stufenbänke und verschiedene Wärmequellen. Diese erfordern besondere Vorsicht.
1. Die Sauna dient der Gesundheit und der Erholung. Es gelten die Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes.
2. Die Sauna ist ein textilfreier Bereich.
3. Sexuelle Handlungen oder Darstellungen sind verboten.
§ 9 Verhalten in der Saunaanlage
1. Schwitzräume dürfen nur unbekleidet genutzt werden.
2. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen und körpergroßen Unterlage genutzt werden.
3. Die Gastronomie darf nur mit Bademantel oder großem Badetuch betreten werden.
4. Holzbänke in Sauna und Warmlufträumen dürfen nur mit einem ausreichend großen Handtuch bedeckt werden.
5. In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff sollen Sitzunterlagen benutzt werden. Sitzflächen sollen mit Wasserschläuchen gereinigt werden.
6. Technische Einbauten wie Heizungen oder Lampen dürfen nicht belegt werden.
7. In Schwitzräume darf nur eine Sitzunterlage oder ein Handtuch mitgenommen werden.
8. Badeschuhe dürfen in Sauna- und Warmlufträumen nicht getragen werden.
9. Aus Rücksicht auf andere sind laute Gespräche, Schaben, Bürsten oder Kratzen verboten. Auch Peelings oder Einreibungen mit mitgebrachten Mitteln wie Salz oder Honig sind nicht erlaubt.
10. Vor der Sauna, dem Tauchbecken oder anderen Becken muss geduscht werden.
11. In Ruheräumen muss Ruhe eingehalten werden. In stillen Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.
12. In der Sauna sind Telefonieren, Fotografieren und Filmen verboten. Geräte wie Handys oder Smartwatches dürfen nur in gekennzeichneten Bereichen mitgenommen und genutzt werden.
13. Aufgüsse dürfen nur vom Personal durchgeführt werden.
§ 10 Besondere Hinweise
1. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten vorher ärztlich prüfen lassen, ob Saunabesuche für sie geeignet sind.
2. In Saunaräumen gibt es besondere Bedingungen wie hohe Temperaturen, gedämpftes Licht, Stufenbänke und verschiedene Wärmequellen. Diese erfordern besondere Vorsicht.